Kurze Beine - Kurze Wege Logo


Post aus Düsseldorf - 4 Monate für ein schlichtes Njet
Am 10. September 2011 hatten wir einen Brief an Ministerpräsidentin Kraft und Schulministerin Löhrmann geschrieben. Darin forderten wir die neue Landesregierung auf, die geltenden Verwaltungsanordnungen zu überprüfen und die Aufnahme in die jeweils nächstgelegene öffentliche Grundschule unabhängig vom Bekenntnis zu ermöglichen, wie es im Schulgesetz vorgesehen ist. Darüber hinaus regten wir an, die Umwandlung von KGS zu GGS zu erleichtern, indem eine einfache Mehrheit aller Stimmen statt der derzeit erforderlichen 2/3-Mehrheit ausreicht. Dies nicht zuletzt, um die Besetzung offener Leitungspositionen durch freie BewerberInnenauswahl zu erleichtern. Wir forderten, §26 Abs. 7 des Schulgesetzes umzusetzen, wonach ab 12 SchülerInnen eines Bekenntnisses entsprechender Religionsunterricht anzubieten ist, und zwar an allen Schularten, also auch an Bekenntnisgrundschulen.
Die Antwort auf alle diese Fragen ist schnell zusammengefasst. Sie lautet: Nein. Übrigens: Es ist noch kein Jahr her, dass der Landtag NRW in einer Aktuellen Stunde zum Thema Bekenntnisschulen debattierte. Damals klang es noch so, als ob SPD und Grüne durchaus gewillt waren, die real existierenden Probleme rund um Bekenntnisschulen in den Blick zu nehmen - wohlgemerkt ohne den Verfassungsrang oder die Schulen an sich in Frage zu stellen.
Die Initiative "Kurze Beine - kurze Wege" plant nun, die geltenden Verwaltungsanordnungen durch ein juristisches Gutachten überprüfen zu lassen.
Antwort Schulministerium 12. Januar 2011
Plenarprotokoll der Landtagsdebatte vom 11. März 2010

16.1.2011: KGS oder GGS, was ist richtig für Buschdorf?
An der KGS Buschdorf fand am Mittwoch, den 26.1.2011 eine Informationsveranstaltung statt zum Thema: "KGS oder GGS, was ist richtig für Buschdorf?". Zentrales Thema war natürlich die Frage der Aufnahmekriterien. Nun muss man wissen, dass die KGS Buschdorf bisher fast alle Merkmale einer GGS besitzt: Sie war und ist eine Schule für alle Buschdorfer, und die Schule bietet als sogenannte "flächenversorgende" Grundschule sogar Alternativen zum katholischen Religionsunterricht. Da es für das kommende Schuljahr weniger als 60 Anmeldungen für die zweizügige Schule gibt, müssen anders als im Vorjahr auch keine Buschdorfer Kinder abgelehnt werden. Alles ok also? Nicht ganz. Im Publikum saßen Eltern von "Erklärungskindern". Da sie sicherstellen wollten, dass ihre Kinder in jedem Fall einen Platz an der KGS Buschdorf bekommen, haben sie bei der Anmeldung die Bekenntniserklärung unterschrieben (s. Meldung vom November 2010). Müssen diese Kinder demnach in den katholischen Religionsunterricht gehen, obwohl die Kinder nicht katholisch sind? Die Aktion Ortsnahe Grundschule Buschdorf wartet noch auf Beantwortung dieser Frage durch das Bonner Schulamt. Dazu der treffende Kommentar eines betroffenen Vaters im Publikum: ""Wir haben die christlichen Feste immer gerne und freiwillig mitgefeiert, aber es ist doch etwas anderes, wenn man dies plötzlich schriftlich bindend erklären muss."

Ein anderes Thema war die Besetzung von Leitungspositionen an der Schule: Ab Februar sind sowohl die RektorInnenstelle als auch die KonrektorInnenstelle der Schule vakant. Solange die Schule eine KGS ist, können diese Stellen nur von katholischen Lehrkräften besetzt werden. Es kommen also gegebenenfalls nicht die bestqualifizierten BewerberInnen zum Zug. Übrigens: Laut Stellenportal des Schulministeriums NRW sind zur Zeit 3 RektorInnenstellen an Bonner Grundschulen nicht besetzt. Und jetzt die Überraschung: Es handelt sich bei allen drei Schulen um Katholische Grundschulen (KGS Josefsschule Beuel, KGS Buschdorf, KGS Paulusschule). Ebensowenig überraschend: Alle anwesenden Eltern befürworteten die Umwandlung in eine GGS. Da half es auch nicht, dass die Abgesandte des Erzvikariats Köln engagiert vor einer Umwandlung in eine GGS warnte.
Homepage der Elterninitiative "Aktion für eine ortsnahe Grundschule in Buschdorf"

Drei-Religionen-Schule in Osnabrück
Weil die Zahlen katholischer Schüler/innen zurückgeht, strebt das Bistum Osnabrück in Niedersachsen eine Umwandlung der öffentlichen katholischen Johannisschule in eine private Drei-Religionen-Grundschule an. Im Sommer 2012 soll es so weit sein. Klingt interessant, ist aber nicht unumstritten: "Der aktuelle Schulleiter der Johannisschule lässt sich zu Beginn des kommenden Halbjahres versetzen, weil er es lieber gesehen hätte, wenn aus seiner Schule eine öffentliche Einrichtung ohne Zulassungsbeschränkungen geworden wäre. Das sehen einer Umfrage des Schulelternrates zufolge auch 51 Prozent der Eltern so. Nur 23 Prozent der Mütter und Väter befürworten das trialogische Modell."
tageszeitung, 3.1.2011: "An der Wand Kreuz und Menora"

Schulanmeldung an Bekenntnisschulen bleibt problematisch
Der Bonner General-Anzeiger berichtet über die Aktivitäten der Initiativen: "Kurze Beine - kurze Wege" und "Ortsnahe Grundschule Buschdorf."
General-Anzeiger Bonn, 21.12.2010: "Kurze Beine sollen kure Wege haben"

Nicht nur Kinder sind betroffen - auch Lehrkräfte werden diskriminiert
Seit November liegt dem Landtag von Nordrhein-Westfalen eine Petition vor, die sich mit einem anderen Aspekt der öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW beschäftigt: den eingeschränkten Berufschancen von Lehrkräften aufgrund ihres Bekenntnisses. Von den ca. 3000 öffentlichen Grundschulen im Bundesland sind ein Drittel katholische Grundschulen (darüber hinaus gibt es 103 evangelische und 2 jüdische). Nun werden Schulleitungsstellen an katholischen Bekenntnisschulen grundsätzlich nur mit Lehrkräften des Schulbekenntnisses besetzt. Das mag zunächst einleuchten. Im Einzelfall wird jedoch schnell klar, dass diese Praxis weltfremd ist: Oft genug hat die beste Kandidatin aus Konfessionsgründen keine Chance auf die Stelle der Schulleiterin. Und dies selbst dann, wenn eine langjährige Lehrtätigkeit an ebenjener Schule gezeigt hat, dass die Bereitschaft zur Leitung der Schule im Sinne des Schulbekenntnisses außer Frage steht. Übrigens sind zur Zeit ca. 700 Schulleiterstellen und Konrektorenstellen in NRW nicht besetzt. Und es gibt Regionen, in denen es fast ausschließlich Bekenntnisschulen gibt (Erbistum Paderborn, Sauerland, Münsterland). Grundgesetz Art. 3 besagt: "Niemand darf wegen [...] seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Dieser Grundsatz gilt an öffentlichen Bekenntnisschulen offenbar nicht. In Wachtberg wurde im März 2009 übrigens aus diesem Grund eine Katholische Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt - auch an der KGS Buschdorf wird nächstes Jahr erneut der Versuch unternommen.
Betroffene Lehrkräfte können sich gerne an uns wenden, damit wir sie bei der Vernetzung unterstützen können.
Hintergrund zur Umwandlung der KGS Niederbachem

Entscheid über die Umwandlung zur GGS
Ähnlich ist die Lage an der KGS Buschdorf: Initiative Ortsnahe Grundschule Buschdorf

November 2010: Schulanmeldung
Wohnortnähe hat auch an Bonner Bekenntnisschulen Vorrang

Es ist amtlich: Auch an Bonner Bekenntnisgrundschulen gilt jetzt, was eigentlich schon seit jeher in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift stand. Wenn die Eltern schriftlich erklären, dass ihr Kind im Schulbekenntnis unterrichtet und erzogen werden soll, muss das Kind im Anmeldeverfahren mit Bekenntniskindern gleichgestellt werden. Damit verzichten die Eltern explizit auf Unterrichtung im eigenen Bekenntnis. Auch im Fall eines Anmeldeüberhangs dürfen schulnah wohnende Kinder gegenüber Bekenntniskindern nicht benachteiligt werden. Für die Initiative "Kurze Beine - kurze Wege" ist diese Regelung zwar eine erfreuliche Verbesserung. Sie bleibt aber dennoch unbefriedigend. An der überwiegenden Mehrzahl der Bonner Bekenntnisgrundschulen gehören weniger als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler dem Schulbekenntnis an. Dennoch gibt es nur in diesem Bekenntnis Religionsunterricht, was im Widerspruch zum Schulgesetz steht. Trotz 100% öffentlicher Finanzierung bleibt die abschreckende Wirkung erhalten.
Schulaufnahme-Kriterien KGS Bonn
Anmeldeformular (mit Bekenntniserklärung)

02.10.2010 - Es ist wieder so weit. Bald ist Anmeldung für die Grundschule
Gelegentlich erreichen uns Anfragen, wie das jetzt genau ist mit der Anmeldung an konfessionellen Grundschulen. Daher zur Klarstellung: Wenn man bei der Anmeldung an einer Bekenntnisgrundschule unterschreibt, dass man die Unterrichtung und Erziehung seines Kindes im Schulbekenntnis wünscht, dann muss das Kind bei der Entscheidung über die Aufnahme mit Bekenntniskindern gleichgestellt werden. Unabhängig davon gilt nach unserer Erfahrung, dass bei einer Ablehnung aus religiösen Gründen ein Widerspruch so gut wie immer erfolgreich ist: es empfiehlt sich, frühzeitig in Erfahrung zu bringen, wie die Anmeldesituation aussieht und frühzeitig zu handeln (s.auch weitere Meldungen auf dieser Seite).

23.09.2010 - Bonner Schulausschuss votiert gegen Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen in Bonn
Die Mehrheit des Schulausschusses stimmte gegen die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen in Bonn und schloss sich dem Votum der Verwaltung an. Diese argumentiert, dass "mit der Wiedereinführung von Grundschulbezirksgrenzen einerseits das Wahlrecht der Eltern eingeschränkt [würde], ohne dass andererseits nennenswerte Vorteile für eventuell bislang benachteiligte Kinder erkennbar wären." Das Problem der Aufnahmekriterien an Bekenntnisschulen wird erwähnt, jedoch werden keine genauen Zahlen genannt: "Lediglich in Ausnahmefällen mussten einzelne Aufnahmeanträge von Kindern ohne Bekenntnis oder von Kindern mit fremdem Bekenntnis an den Bekenntnisgrundschulen abgewiesen werden. In allen Fällen konnte den Erziehungsberechtigten jedoch ein alternativer Schulplatz an einer anderen, jedoch stets wohnortnahen Schule angeboten werden." Interessant auch die Zahlen, wonach vor Abschaffung der Schulbezirke
(2005-7) 9,5% der Schüler wohnortfern beschult wurden, seither im Schnitt 15,54% aller Schüler (2008-2010).
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag auf Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen

05.05.2010 - Bonner Schulverwaltung reagiert: Für Bekenntnisschulen gelten ab sofort neue Regelungen!
Wie uns die Bonner Schulverwaltung heute mitteilte, wurden die Schulen unmittelbar nach Erhalt der Stellungnahme des Schulministeriums gebeten, "alle früheren Ausführungen und Stellungnahmen zu diesem Themenkomplex als gegenstandslos zu betrachten."
Demnach sind im Bekenntnis getauften Kindern bei der Anmeldung solche gleichzustellen, deren Eltern ausdrücklich erklären, ihre Kinder im Sinne des Bekenntnisses der Schule unterrichten und erziehen lassen zu wollen.

Unabhängig davon drängt die Initiative weiter darauf, dass an allen öffentlichen Grundschulen unabhängig von der o.g. Erklärung ausschließlich die in der AO-GS angeführten Kriterien Gültigkeit haben: „Geschwisterkinder“, „Schulwege“, „Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule“, „ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen“ sowie „ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache“. Nur so kann nach Aufhebung der Schulbezirksgrenzen auch der momentanen Situation in Buschdorf im Sinne der Initiative begegnet werden. Die dortige KGS galt vor Aufhebung der Schulbezirksgrenzen als "flächenversorgend". Mit der Konsequenz, dass die Schule evangelischen Religionsunterricht anbietet und Eltern bis zur Aufhebung der Schulbezirksgrenzen keine Bekenntniserklärung unterschreiben mussten, um einen Platz an der Schule zu bekommen. Zum kommenden Schuljahr wurden zwei Buschdorfer Kinder abgelehnt, eine Familie legte dagegen Widerspruch ein.

28.04.2010 - Antwort auf Petition: Aufnahmepraxis an Bonner Bekenntnisschulen rechtswidrig!
In der Sitzung vom 14. April 2010 wurde das Anliegen der Initiative vom Petitionsausschuss des Landtags NRW behandelt. Mit erstaunlichem Ergebnis:
Auch nach Auffassung des Schulministeriums wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Kinder zu Unrecht an der ihnen nächstgelegenen Bekenntnisgrundschule abgewiesen. Wie das Schulministerium in seiner Stellungnahme zur Petition der Initiative „Kurze Beine – Kurze Wege“ erläutert, haben Kinder, deren Eltern erklären, ihr Kind in dem Bekenntnis der Schule unterrichten und erziehen lassen zu wollen, gleiches Recht auf Aufnahme wie entsprechend getaufte Kinder.
General-Anzeiger 4.5.2010: Etappensieg für "Kurze Beine - kurze Wege"
Presseerklärung der Initiative "Kurze Beine - Kurze Wege"
Mitteilung des Petitionsausschusses mit Stellungname des Ministeriums 

April 2010 - Endlich: Landtag befasst sich mit Petition
Am 14.9.2009
hatte die Initiative die Petition mit 565 Unterschriften an den Petitionsausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen eingereicht. Sieben Monate später ist es soweit: der Petitionsausschuss erörtert die Eingabe in seiner Sitzung am 13. oder 27. April 2010.

25.03.2010 - Umwandlung der Grundschule in Buschdorf gescheitert
Wir hatten bereits über die Bestrebungen berichtet, die KGS Buschdorf in eine GGS umzuwandeln, damit ortsansässige Kinder nicht aus Konfessionsgründen abgelehnt werden. Zwar beteiligten sich 75% der Eltern an der Abstimmung, und von diesen stimmte eine überwältigende Mehrheit von 81% der Umwandlung zu. Trotzdem fehlten 13 Stimmen für eine Umwandlung. An dieser Stelle möchten wir noch einmal betonen: Der Initiative "Kurze Beine - Kurze Wege" geht es nicht darum, Konfessionsgrundschulen abzuschaffen oder umzuwandeln; aber im Rahmen der momentan gültigen Regelung ist dies der einzige Weg, um zu verhindern, dass Kinder aus der Nachbarschaft an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule abgelehnt werden. 
Pressemitteilung der Stadt Bonn 

18. März 2010 - WDR5: "Streit um Bekenntnisschulen"
Die Sendung "Neugier genügt" auf WDR5 befasste sich am 18.3.2010 mit dem Problem der Aufnahmekriterien an Bekenntnisschulen nach Aufhebung der Schulbezirksgrenzen. Es kommen zu Wort Elternvertreter der KGS Buschdorf, Staatssekretär Wienands, MdL Renate Hendricks (SPD), die Leiterin einer katholischen Grundschule in Wuppertal und einige andere mehr, auch die Bonner Initiative "Kurze Beine - kurze Wege" findet Erwähnung. Das Fazit des Autors ist eindeutig: "Irgendwann wird man sich fragen müssen, ob wir uns noch diese aufwändigen Parallelstrukturen leisten können - und ob wir wirklich wollen, dass in den Grundschulen nicht Integration der Kinder aus allen Schichten und Glaubensrichtungen vorangetrieben wird, sondern eine Abkapselung, wie wir sie sonst bestimmten Einwanderergruppen unterstellen."
Beitrag online auf WDR5

11. März 2010 - Die Schulministerin gibt zu: Bei Anmeldeüberhang "knackt es"
Eigentlich ging es in der Aktuellen Stunde des Landtags um Stellung und Zukunft der Bekenntnisschulen
in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Debatte wurde aber auch das Anliegen der Initiative "Kurze Beine - Kurze Wege" mehrfach angesprochen. Auch die verantwortliche Schulministerin Barbara Sommer äußert sich explizit zur Situation in Bonn, speziell in Buschdorf. Das Problem ist ihr bewusst und sie erkennt an, dass für die Situation eine Lösung gefunden werden muss: "An der Stelle knackt es und da müssen wir sehen was wir tun können". Auch die schulpolitische Sprecherin der Grünen, Sigrid Beer, erwähnt die Initiative "Kurze Beine - Kurze Wege" und die 565 Unterstützerunterschriften.
Redeausschnitt Schulministerin Sommer (CDU)
Redeausschnitt Sigrid Beer (Die Grünen)

März 2010 - Platz oder nicht Platz? Zittern in Buschdorf und Plittersdorf
Anfang März werden in Bonn die Aufnahmebestätigungen für die Grundschulen verschickt. Die meisten Eltern können fest mit dem Platz an ihrer Wunschgrundschule rechnen. An Bekenntnisgrundschulen mit Anmeldeüberhang müssen konfessionsfremde Kinder allerdings zittern. Ablehnungen sind unter anderem zu erwarten an der KGS in Buschdorf. Dort findet vom 22.-24.März eine Abstimmung zur Schulartänderung statt: Aus der KGS soll eine GGS, werden, also eine Gemeinschaftsgrundschule. Hauptargument für die Umwandlungsbestrebungen der Initiative „Aktion für eine ortsnahe Grundschule in Buschdorf“ ist die Sorge, dass etwa 10 nichtkatholische Kinder aus Buschdorf befürchten müssen, an der für sie nächstgelegenen Grundschule keinen Platz zu bekommen. Nähere Informationen unter:
http://ortsnahe.grundschule.buschdorf.net/
Pressemitteilung: Bonner Initiative "Kurze Beine - kurze Wege" fordert gerechte Aufnahmepraxis an staatlichen Konfessionsgrundschulen und bietet Betroffenen Hilfe an.

01. März 2010: Kölner Rechtsanwälte: Schulablehnungen können gerichtlich angegriffen werden
In einer Pressemitteilung erklärt die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Birnbaum: Schulablehnungen können gerichtlich angegriffen werden. Ausdrücklich erwähnt Dr. Christian Birnbaum, dass eine Ablehnung aufgrund der Konfession eines Kindes rechtlich anfechtbar ist:

Grundsätzlich nicht erlaubt sei auch die bevorzugte Aufnahme von Kindern bestimmter Konfessionen. Häufig genügt es sogar, gegen eine Schulablehnung einfach nur förmlich Widerspruch einzulegen. "Viele Schulleiter scheuen die juristische Auseinandersetzung, und häufig findet sich dann 'zufällig' doch noch ein Platz", so Birnbaum.

Vollständige Pressemeldung (pdf)

21. Februar 2010: Widerspruch lohnt sich
Eben hören wir von einem Fall in Gütersloh. Dort stellte eine Familie Anfang Februar vorsorglich Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, da sie ernsthaft befürchtete, für ihre evangelische Tochter an der nahe gelegenen katholischen Grundschule keinen Platz zu bekommen. Prompt kam ein Brief des Verwaltungsgerichts, wonach die Schule beabsichtigt, das Kind aufzunehmen. Gut für die Familie und das Kind - eine grundsätzliche juristische Entscheidung in der Sache wird dadurch allerdings einmal mehr verhindert.

November 2009: Die Schulanmeldung läuft
Artikel im General-Anzeiger Bonn, 4.11.2009:
Kurze Beine sollen kurze Wege haben. Elterninitiative bietet Unterstützung im laufenden Anmeldeverfahren für Grundschulen an.
S. hierzu auch: Pressemitteilung der Initiative "Kurze Beine - kurze Wege" vom 03.11.2009:
Anmeldung an Bekenntnisgrundschulen: Initiative rät im Zweifel zu Widerspruch und bietet Betroffenen Unterstützung an.
   
24.09.2009: Resolution des Bonner Stadtrates
Wortlaut: 1. "Die Landesregierung wird aufgefordert mit einer Neuregelung sicher zu stellen, dass jedes Kind wohnortnah beschult werden kann. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Regelung verfassungskonform wäre, nach der das Bekenntnisprivileg nur für die wohnortnächste Bekenntnisschule gilt."
Bemerkenswert: Die Resolution wurde auch von den Landesregierungsfraktionen CDU und FDP mitgetragen.

Resolution des Bonner Stadtrates

14.09 2009: Petition an den Landtag NRW
Die Initiative übergibt eine Petition an den Petitionsausschuss, in der eine Änderung der Regelung gefordert wird: Wohnortnähe soll auch an Bekenntnisschulen Vorrang haben. Die breite Unterstützung des Anliegens durch die Bevölkerung wird unterstrichen durch 565 Unterschriften.

Petition "Kurze Beine - Kurze Wege" an den Landtag von NRW
Pressemitteilung der Initiative "Kurze Beine - kurze Wege" vom 14.9.2009: 565 Bonner Bürgerinnen und Bürger fordern wohnortnahe Beschulung auch an Bekenntnisgrundschulen!


 

Die Initiative
Die überparteiliche Bonner Initiative "Kurze Beine - Kurze Wege" besteht aus gläubigen und nichtgläubigen Bürgern, die sich für eine Änderung der Aufnahmekriterien an Bekenntnisgrundschulen in NRW einsetzen und betroffenen Eltern Hilfestellung bei der Einschulung bieten.
Unsere Forderung:
Unabhängig von Bekenntnis, Herkunft und Glauben der Eltern sollen Kinder ein Aufnahmerecht an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule haben.
Weitere Informationen

> Über die Initiative
> Berichterstattung
> Landtag NRW
> Stadtrat Bonn
> Rechtsgrundlagen
> Kirchenpositionen
> Niedersachsen
> Impressum
> Kontakt

Dokumente
Antwort Petition
Petition Landtag
Resolution Stadtrat
Bürgerantrag
Urteil VG Düsseldorf



HINTERGRUND

Im Jahr 2005 beschloss der Landtag von Nordrhein-Westfalen, die Schulbezirke abzuschaffen. Ziel war, Eltern bei der Schulwahl mehr Wahlfreiheit zu gewähren und eine fruchtbare Konkurrenz unter den Schulen zu fördern. Diese Regelung wurde erstmals zum Schuljahr 2008/2009 in ganz NRW umgesetzt. Konsequenz dieser Entscheidung ist aber nunmehr, dass an öffentlichen, also 100% staatlich finanzierten Bekenntnisgrundschulen (diese Schulform gibt es nur in NRW und Niedersachsen) das Kriterium Wohnortnähe im Vergleich zum Bekenntnis nachrangig bewertet wird. Konkret bedeutet das, dass seither an manchen katholischen Bekenntnisschulen ungetaufte, muslimische oder evangelische Kinder nicht aufgenommen werden, obwohl sie in unmittelbarer Nähe der Schule wohnen, weil zunächst katholische Kinder unabhängig von ihrem Wohnort aufgenommen werden müssen. (mehr)

GRÜNDUNG DER INITIATIVE IN BONN

In Bonn führten Elternproteste Anfang 2009 zur Gründung einer Elterninitative, die sich in einem Bürgerantrag an den Rat der Stadt Bonn wandte, um auf das Problem aufmerksam zu machen und Unterstützung von der Stadt zu bekommen. (mehr)

KONTAKT

Bitte wenden Sie sich an kontakt@kurzebeinekurzewege.de, um mit der Initiative in Kontakt zu treten oder Unterstützung bei Ihrem Widerspruchsverfahren zu bekommen.