Post aus Düsseldorf - 4 Monate für ein schlichtes Njet
Am 10. September 2011 hatten wir einen Brief an Ministerpräsidentin Kraft und Schulministerin Löhrmann geschrieben. Darin forderten wir die neue Landesregierung auf, die geltenden Verwaltungsanordnungen zu überprüfen und die Aufnahme in die jeweils nächstgelegene öffentliche Grundschule unabhängig vom Bekenntnis zu ermöglichen, wie es im Schulgesetz vorgesehen ist. Darüber hinaus regten wir an, die Umwandlung von KGS zu GGS zu erleichtern, indem eine einfache Mehrheit aller Stimmen statt der derzeit erforderlichen 2/3-Mehrheit ausreicht. Dies nicht zuletzt, um die Besetzung offener Leitungspositionen durch freie BewerberInnenauswahl zu erleichtern. Wir forderten, §26 Abs. 7 des Schulgesetzes umzusetzen, wonach ab 12 SchülerInnen eines Bekenntnisses entsprechender Religionsunterricht anzubieten ist, und zwar an allen Schularten, also auch an Bekenntnisgrundschulen. Die Antwort auf alle diese Fragen ist schnell zusammengefasst. Sie lautet: Nein. Übrigens: Es ist noch kein Jahr her, dass der Landtag NRW in einer Aktuellen Stunde zum Thema Bekenntnisschulen debattierte. Damals klang es noch so, als ob SPD und Grüne durchaus gewillt waren, die real existierenden Probleme rund um Bekenntnisschulen in den Blick zu nehmen - wohlgemerkt ohne den Verfassungsrang oder die Schulen an sich in Frage zu stellen. Die Initiative "Kurze Beine - kurze Wege" plant nun, die geltenden Verwaltungsanordnungen durch ein juristisches Gutachten überprüfen zu lassen. Antwort Schulministerium 12. Januar 2011
Plenarprotokoll der Landtagsdebatte vom 11. März 2010
16.1.2011: KGS oder GGS, was ist richtig für Buschdorf?
An der KGS Buschdorf fand am Mittwoch, den 26.1.2011 eine Informationsveranstaltung statt zum Thema: "KGS oder GGS, was ist richtig für Buschdorf?". Zentrales Thema war natürlich die Frage der Aufnahmekriterien. Nun muss man wissen, dass die KGS Buschdorf bisher fast alle Merkmale einer GGS besitzt: Sie war und ist eine Schule für alle Buschdorfer, und die Schule bietet als sogenannte "flächenversorgende" Grundschule sogar Alternativen zum katholischen Religionsunterricht. Da es für das kommende Schuljahr weniger als 60 Anmeldungen für die zweizügige Schule gibt, müssen anders als im Vorjahr auch keine Buschdorfer Kinder abgelehnt werden. Alles ok also? Nicht ganz. Im Publikum saßen Eltern von "Erklärungskindern". Da sie sicherstellen wollten, dass ihre Kinder in jedem Fall einen Platz an der KGS Buschdorf bekommen, haben sie bei der Anmeldung die Bekenntniserklärung unterschrieben (s. Meldung vom November 2010). Müssen diese Kinder demnach in den katholischen Religionsunterricht gehen, obwohl die Kinder nicht katholisch sind? Die Aktion Ortsnahe Grundschule Buschdorf wartet noch auf Beantwortung dieser Frage durch das Bonner Schulamt. Dazu der treffende Kommentar eines betroffenen Vaters im Publikum: ""Wir haben die christlichen Feste immer gerne und freiwillig mitgefeiert, aber es ist doch etwas anderes, wenn man dies plötzlich schriftlich bindend erklären muss."
Ein anderes Thema war die Besetzung von Leitungspositionen an der Schule: Ab Februar sind sowohl die RektorInnenstelle als auch die KonrektorInnenstelle der Schule vakant. Solange die Schule eine KGS ist, können diese Stellen nur von katholischen Lehrkräften besetzt werden. Es kommen also gegebenenfalls nicht die bestqualifizierten BewerberInnen zum Zug. Übrigens: Laut Stellenportal des Schulministeriums NRW sind zur Zeit 3 RektorInnenstellen an Bonner Grundschulen nicht besetzt. Und jetzt die Überraschung: Es handelt sich bei allen drei Schulen um Katholische Grundschulen (KGS Josefsschule Beuel, KGS Buschdorf, KGS Paulusschule). Ebensowenig überraschend: Alle anwesenden Eltern befürworteten die Umwandlung in eine GGS. Da half es auch nicht, dass die Abgesandte des Erzvikariats Köln engagiert vor einer Umwandlung in eine GGS warnte.
Homepage der Elterninitiative "Aktion für eine ortsnahe Grundschule in Buschdorf"
Drei-Religionen-Schule in Osnabrück
Weil die Zahlen katholischer Schüler/innen zurückgeht, strebt das Bistum Osnabrück in Niedersachsen eine Umwandlung der öffentlichen katholischen Johannisschule in eine private Drei-Religionen-Grundschule an. Im Sommer 2012 soll es so weit sein. Klingt interessant, ist aber nicht unumstritten: "Der aktuelle Schulleiter der Johannisschule lässt sich zu Beginn des kommenden Halbjahres versetzen, weil er es lieber gesehen hätte, wenn aus seiner Schule eine öffentliche Einrichtung ohne Zulassungsbeschränkungen geworden wäre. Das sehen einer Umfrage des Schulelternrates zufolge auch 51 Prozent der Eltern so. Nur 23 Prozent der Mütter und Väter befürworten das trialogische Modell."
tageszeitung, 3.1.2011: "An der Wand Kreuz und Menora"
Schulanmeldung an Bekenntnisschulen bleibt problematisch
Der Bonner General-Anzeiger berichtet über die Aktivitäten der Initiativen: "Kurze Beine - kurze Wege" und "Ortsnahe Grundschule Buschdorf."
General-Anzeiger Bonn, 21.12.2010: "Kurze Beine sollen kure Wege haben"
Nicht nur Kinder sind betroffen -
auch Lehrkräfte werden diskriminiert
Seit November liegt dem Landtag von Nordrhein-Westfalen eine Petition vor, die sich mit einem anderen Aspekt der öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW beschäftigt: den eingeschränkten Berufschancen von Lehrkräften aufgrund ihres Bekenntnisses. Von den ca. 3000 öffentlichen Grundschulen im Bundesland sind ein Drittel katholische Grundschulen (darüber hinaus gibt es 103 evangelische und 2 jüdische). Nun werden Schulleitungsstellen an katholischen Bekenntnisschulen grundsätzlich nur mit Lehrkräften des Schulbekenntnisses besetzt. Das mag zunächst einleuchten. Im Einzelfall wird jedoch schnell klar, dass diese Praxis weltfremd ist: Oft genug hat die beste Kandidatin aus Konfessionsgründen keine Chance auf die Stelle der Schulleiterin. Und dies selbst dann, wenn eine langjährige Lehrtätigkeit an ebenjener Schule gezeigt hat, dass die Bereitschaft zur Leitung der Schule im Sinne des Schulbekenntnisses außer Frage steht. Übrigens sind zur Zeit ca. 700 Schulleiterstellen und Konrektorenstellen in NRW nicht besetzt. Und es gibt Regionen, in denen es fast ausschließlich Bekenntnisschulen gibt (Erbistum Paderborn, Sauerland, Münsterland). Grundgesetz Art. 3 besagt: "Niemand darf wegen [...] seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Dieser Grundsatz gilt an öffentlichen Bekenntnisschulen offenbar nicht. In Wachtberg wurde im März 2009 übrigens aus diesem Grund eine Katholische Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt - auch an der KGS Buschdorf wird nächstes Jahr erneut der Versuch unternommen. Betroffene Lehrkräfte können sich gerne an uns wenden, damit wir sie bei der Vernetzung unterstützen können.
Hintergrund zur Umwandlung der KGS Niederbachem
Entscheid über die Umwandlung zur GGS
Ähnlich ist die Lage an der KGS Buschdorf: Initiative Ortsnahe Grundschule Buschdorf
November
2010: Schulanmeldung
Wohnortnähe hat auch an Bonner Bekenntnisschulen Vorrang
Es ist amtlich: Auch an Bonner
Bekenntnisgrundschulen gilt jetzt, was eigentlich schon seit jeher in
der entsprechenden Verwaltungsvorschrift stand. Wenn die Eltern
schriftlich erklären, dass ihr Kind im Schulbekenntnis unterrichtet und
erzogen werden soll, muss das Kind im Anmeldeverfahren mit
Bekenntniskindern gleichgestellt werden. Damit verzichten die Eltern
explizit auf Unterrichtung im eigenen Bekenntnis. Auch im Fall eines
Anmeldeüberhangs dürfen schulnah wohnende Kinder gegenüber
Bekenntniskindern nicht benachteiligt werden. Für die Initiative "Kurze
Beine - kurze Wege" ist diese Regelung zwar eine erfreuliche
Verbesserung. Sie bleibt aber dennoch unbefriedigend. An der
überwiegenden Mehrzahl der Bonner Bekenntnisgrundschulen gehören
weniger als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler dem Schulbekenntnis
an. Dennoch gibt es nur in diesem Bekenntnis Religionsunterricht, was
im Widerspruch zum Schulgesetz steht. Trotz 100% öffentlicher
Finanzierung bleibt die abschreckende Wirkung erhalten.
Schulaufnahme-Kriterien KGS Bonn
Anmeldeformular (mit Bekenntniserklärung)
02.10.2010
-
Es
ist
wieder so weit. Bald ist Anmeldung für die Grundschule
Gelegentlich erreichen uns
Anfragen, wie das jetzt genau ist mit der Anmeldung an konfessionellen
Grundschulen. Daher zur Klarstellung: Wenn man bei der Anmeldung an
einer Bekenntnisgrundschule unterschreibt, dass man die Unterrichtung
und Erziehung seines Kindes im Schulbekenntnis wünscht, dann muss das
Kind bei der Entscheidung über die Aufnahme mit Bekenntniskindern
gleichgestellt werden. Unabhängig davon gilt nach unserer Erfahrung,
dass bei einer Ablehnung aus religiösen Gründen ein Widerspruch so gut wie
immer erfolgreich ist: es empfiehlt sich, frühzeitig in Erfahrung zu
bringen, wie die Anmeldesituation aussieht und frühzeitig zu handeln
(s.auch weitere Meldungen auf dieser Seite).
23.09.2010
-
Bonner
Schulausschuss
votiert gegen Wiedereinführung der
Schulbezirksgrenzen in Bonn
Die Mehrheit des Schulausschusses stimmte
gegen die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen in Bonn und schloss
sich dem Votum der Verwaltung an. Diese argumentiert, dass "mit der
Wiedereinführung von Grundschulbezirksgrenzen einerseits das Wahlrecht
der Eltern eingeschränkt [würde], ohne dass andererseits nennenswerte
Vorteile für eventuell bislang benachteiligte Kinder erkennbar wären."
Das Problem der Aufnahmekriterien an Bekenntnisschulen wird erwähnt,
jedoch werden keine genauen Zahlen genannt: "Lediglich in
Ausnahmefällen mussten einzelne Aufnahmeanträge von Kindern ohne
Bekenntnis oder von Kindern mit fremdem Bekenntnis an den
Bekenntnisgrundschulen abgewiesen werden. In allen Fällen konnte den
Erziehungsberechtigten jedoch ein alternativer Schulplatz an einer
anderen, jedoch stets wohnortnahen Schule angeboten werden."
Interessant auch die Zahlen, wonach vor Abschaffung der Schulbezirke (2005-7) 9,5% der Schüler wohnortfern
beschult wurden, seither im Schnitt 15,54% aller Schüler (2008-2010).
Stellungnahme
der
Verwaltung
zum Antrag auf Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen
05.05.2010
-
Bonner
Schulverwaltung
reagiert: Für Bekenntnisschulen gelten ab
sofort neue Regelungen!
Wie uns die Bonner Schulverwaltung heute
mitteilte, wurden die Schulen unmittelbar nach Erhalt der Stellungnahme
des Schulministeriums gebeten, "alle früheren Ausführungen und
Stellungnahmen zu diesem Themenkomplex als gegenstandslos zu
betrachten." Demnach sind im Bekenntnis
getauften Kindern bei der Anmeldung solche gleichzustellen, deren
Eltern ausdrücklich erklären, ihre Kinder im Sinne des Bekenntnisses
der Schule unterrichten und erziehen lassen zu wollen.
Unabhängig
davon
drängt
die
Initiative weiter darauf, dass an allen öffentlichen Grundschulen
unabhängig von der o.g. Erklärung ausschließlich die in der AO-GS
angeführten Kriterien Gültigkeit haben: „Geschwisterkinder“,
„Schulwege“, „Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule“,
„ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen“ sowie
„ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und
Schülern unterschiedlicher Muttersprache“. Nur so kann nach
Aufhebung der Schulbezirksgrenzen auch der momentanen Situation in
Buschdorf im Sinne der Initiative begegnet werden. Die dortige KGS galt vor
Aufhebung der Schulbezirksgrenzen als "flächenversorgend". Mit der
Konsequenz, dass die Schule evangelischen
Religionsunterricht anbietet und Eltern bis zur
Aufhebung der Schulbezirksgrenzen keine Bekenntniserklärung
unterschreiben mussten, um einen Platz an der Schule zu bekommen. Zum
kommenden Schuljahr wurden zwei Buschdorfer Kinder abgelehnt, eine
Familie legte dagegen Widerspruch ein.
28.04.2010
-
Antwort
auf
Petition:
Aufnahmepraxis an Bonner Bekenntnisschulen
rechtswidrig!
In der Sitzung vom 14. April 2010 wurde das Anliegen der Initiative vom
Petitionsausschuss des Landtags NRW behandelt. Mit erstaunlichem
Ergebnis:
Auch
nach Auffassung des Schulministeriums wurden in den vergangenen
Jahren zahlreiche Kinder zu Unrecht an der ihnen nächstgelegenen
Bekenntnisgrundschule abgewiesen. Wie das Schulministerium in seiner
Stellungnahme zur Petition der Initiative „Kurze Beine – Kurze
Wege“ erläutert, haben Kinder, deren Eltern erklären, ihr Kind in
dem Bekenntnis der Schule unterrichten und erziehen lassen zu wollen,
gleiches Recht auf Aufnahme wie entsprechend getaufte Kinder.
General-Anzeiger 4.5.2010: Etappensieg für
"Kurze Beine - kurze Wege"
Presseerklärung der Initiative "Kurze Beine
- Kurze Wege"
Mitteilung
des
Petitionsausschusses
mit
Stellungname
des
Ministeriums
April
2010
-
Endlich:
Landtag
befasst
sich
mit Petition
Am 14.9.2009
hatte die Initiative die Petition mit 565 Unterschriften an den
Petitionsausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen eingereicht.
Sieben Monate später
ist es soweit: der Petitionsausschuss erörtert die Eingabe in seiner
Sitzung am 13. oder 27. April 2010.
25.03.2010
-
Umwandlung
der
Grundschule
in
Buschdorf
gescheitert
Wir hatten bereits über die Bestrebungen berichtet, die KGS Buschdorf
in eine GGS umzuwandeln, damit ortsansässige Kinder nicht aus
Konfessionsgründen abgelehnt werden. Zwar beteiligten sich 75% der
Eltern an der Abstimmung, und von diesen stimmte eine überwältigende
Mehrheit von 81% der Umwandlung zu. Trotzdem fehlten 13 Stimmen für
eine Umwandlung. An dieser Stelle möchten wir noch einmal betonen: Der
Initiative "Kurze Beine - Kurze Wege" geht es nicht darum,
Konfessionsgrundschulen abzuschaffen oder umzuwandeln; aber im
Rahmen der momentan gültigen Regelung ist dies der einzige Weg, um zu
verhindern, dass Kinder aus der Nachbarschaft an der nächstgelegenen
öffentlichen Grundschule abgelehnt werden.
Pressemitteilung
der
Stadt
Bonn
18.
März 2010 - WDR5: "Streit um Bekenntnisschulen"
Die Sendung
"Neugier genügt" auf WDR5 befasste sich am 18.3.2010 mit dem Problem
der Aufnahmekriterien an Bekenntnisschulen nach Aufhebung der
Schulbezirksgrenzen. Es kommen zu Wort Elternvertreter der KGS
Buschdorf, Staatssekretär Wienands, MdL Renate Hendricks (SPD), die
Leiterin einer katholischen Grundschule in Wuppertal und einige andere mehr, auch die Bonner
Initiative "Kurze Beine - kurze Wege" findet Erwähnung. Das Fazit des
Autors ist eindeutig: "Irgendwann wird man sich fragen müssen, ob wir
uns noch diese aufwändigen Parallelstrukturen leisten können - und ob
wir wirklich wollen, dass in den Grundschulen nicht Integration der
Kinder aus allen Schichten und Glaubensrichtungen vorangetrieben wird,
sondern eine Abkapselung, wie wir sie sonst bestimmten
Einwanderergruppen unterstellen."
Beitrag
online
auf
WDR5
11.
März 2010 - Die Schulministerin gibt zu:
Bei Anmeldeüberhang "knackt es"
Eigentlich ging es in der Aktuellen Stunde des Landtags um Stellung und
Zukunft der
Bekenntnisschulen
in Nordrhein-Westfalen. Im
Rahmen der Debatte wurde aber auch das Anliegen der Initiative "Kurze
Beine - Kurze Wege" mehrfach angesprochen. Auch die verantwortliche Schulministerin
Barbara Sommer äußert sich explizit zur Situation in Bonn, speziell in Buschdorf. Das Problem
ist ihr bewusst und sie erkennt an, dass für die Situation eine Lösung
gefunden werden muss: "An der
Stelle knackt es
und da müssen wir sehen was wir tun können". Auch die schulpolitische Sprecherin der
Grünen, Sigrid
Beer, erwähnt die Initiative "Kurze Beine - Kurze Wege" und die 565
Unterstützerunterschriften.
Redeausschnitt
Schulministerin Sommer (CDU)
Redeausschnitt
Sigrid
Beer
(Die
Grünen)
März
2010
- Platz oder nicht Platz? Zittern in Buschdorf und Plittersdorf
Anfang März werden in Bonn die Aufnahmebestätigungen
für die
Grundschulen verschickt. Die meisten Eltern können fest mit dem Platz
an ihrer Wunschgrundschule rechnen. An Bekenntnisgrundschulen mit
Anmeldeüberhang müssen konfessionsfremde Kinder allerdings zittern.
Ablehnungen sind unter anderem zu erwarten an
der KGS in Buschdorf. Dort
findet vom 22.-24.März eine Abstimmung zur Schulartänderung statt: Aus
der KGS soll eine GGS, werden, also eine Gemeinschaftsgrundschule.
Hauptargument für die Umwandlungsbestrebungen der Initiative „Aktion für eine ortsnahe
Grundschule in Buschdorf“ ist die Sorge, dass etwa 10
nichtkatholische Kinder aus Buschdorf befürchten müssen, an der für sie
nächstgelegenen Grundschule keinen Platz zu bekommen. Nähere
Informationen unter:
http://ortsnahe.grundschule.buschdorf.net/
Pressemitteilung: Bonner
Initiative
"Kurze
Beine
-
kurze
Wege"
fordert
gerechte
Aufnahmepraxis
an
staatlichen
Konfessionsgrundschulen
und
bietet
Betroffenen
Hilfe
an.
01.
März
2010:
Kölner
Rechtsanwälte:
Schulablehnungen
können
gerichtlich
angegriffen
werden
In
einer Pressemitteilung erklärt die Kölner
Rechtsanwaltskanzlei Birnbaum: Schulablehnungen können
gerichtlich angegriffen werden. Ausdrücklich erwähnt Dr.
Christian Birnbaum, dass eine Ablehnung aufgrund der Konfession eines
Kindes rechtlich anfechtbar ist:
Grundsätzlich
nicht erlaubt sei auch die bevorzugte Aufnahme von Kindern bestimmter
Konfessionen. Häufig genügt es sogar, gegen eine
Schulablehnung einfach nur förmlich Widerspruch einzulegen.
"Viele Schulleiter scheuen die juristische Auseinandersetzung,
und häufig findet sich dann 'zufällig' doch noch ein
Platz", so Birnbaum.
Vollständige
Pressemeldung
(pdf)
21. Februar
2010: Widerspruch lohnt sich
Eben hören wir von einem Fall in Gütersloh. Dort
stellte eine Familie Anfang Februar vorsorglich Antrag auf
einstweiligen Rechtsschutz, da sie ernsthaft befürchtete, für ihre
evangelische Tochter an der nahe gelegenen katholischen Grundschule
keinen Platz zu bekommen. Prompt kam ein Brief des Verwaltungsgerichts,
wonach die Schule beabsichtigt, das Kind aufzunehmen. Gut für die
Familie und das Kind - eine grundsätzliche juristische Entscheidung in
der Sache wird dadurch allerdings einmal mehr verhindert.
November 2009:
Die Schulanmeldung läuft
Artikel im General-Anzeiger Bonn, 4.11.2009:
Kurze
Beine sollen kurze Wege haben. Elterninitiative bietet
Unterstützung im laufenden Anmeldeverfahren für Grundschulen an.
S.
hierzu auch: Pressemitteilung der
Initiative "Kurze Beine - kurze Wege" vom 03.11.2009:
Anmeldung
an
Bekenntnisgrundschulen:
Initiative
rät
im
Zweifel
zu
Widerspruch
und
bietet
Betroffenen
Unterstützung
an.
24.09.2009: Resolution
des
Bonner Stadtrates
Wortlaut: 1. "Die Landesregierung wird aufgefordert mit einer
Neuregelung sicher
zu stellen, dass jedes Kind wohnortnah beschult werden kann. 2. Die
Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Regelung
verfassungskonform wäre, nach der das Bekenntnisprivileg nur für die
wohnortnächste Bekenntnisschule gilt."
Bemerkenswert: Die Resolution wurde auch von den
Landesregierungsfraktionen CDU und FDP mitgetragen.
Resolution
des
Bonner
Stadtrates
14.09
2009:
Petition an den Landtag NRW
Die Initiative übergibt eine Petition an den Petitionsausschuss, in der
eine Änderung der Regelung gefordert wird: Wohnortnähe soll auch an
Bekenntnisschulen Vorrang haben. Die breite Unterstützung des Anliegens
durch die Bevölkerung wird unterstrichen durch 565 Unterschriften.
Petition
"Kurze
Beine
-
Kurze
Wege"
an
den
Landtag
von
NRW
Pressemitteilung
der
Initiative
"Kurze
Beine
-
kurze
Wege"
vom
14.9.2009: 565 Bonner
Bürgerinnen und Bürger fordern wohnortnahe Beschulung auch an
Bekenntnisgrundschulen!
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