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Initiative "Kurze Beine - Kurze
Wege", Bonn
Bürgerantrag an den Rat der Stadt Bonn
Gegründet
wurde die
überparteiliche Initiative von gläubigen und
nichtgläubigen Menschen im März 2009, nachdem sogar Geschwisterkinder
befürchten mussten, an katholischen Bekenntnisschulen in Bonn keinen
Platz zu bekommen und nicht getaufte Kinder, die unmittelbar neben den
Schulen wohnten, Ablehnungsbescheide erhielten. Mit einem Bürgerantrag,
der von mehr als 50 Unterstützern getragen wurde, wandte sich die
Inititative an den Bürgerausschuss der Stadt Bonn.
Bürgerantrag
an
den
Rat der Stadt Bonn, 29.4.2009
Anhörung in Bürgerausschuss und
Schulausschuss
Bei
der
Anhörung im
Bürgerausschuss der Stadt Bonn zu diesem Thema
Anfang Juni waren sämtliche Fraktionen erstaunt und empört, als sie von
der Situation hörten. Gleichzeitig erklärte sich der Bürgerausschuss
für nicht zuständig, da die Regelung auf Landesrecht beruht und die
Stadt auf die Aufnahmekriterien keinen Einfluss hat. Da die
Ratsmitglieder mit dieser Situation selbst nicht zufrieden waren,
überwies der Bürgerausschuss das Anliegen an den Schulausschuss.
Hier wurde das Thema in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen behandelt.
In der ersten Sitzung fand ein Antrag der SPD für eine
"Rheinische Lösung" keine Mehrheit: Die Verwaltung wurde aufgefordert,
mit allen Grundschulen eine "Bonner Vereinbarung" zu treffen, die
weiterhin eine wohnortnahe Beschulung an den Grundschulen garantiert.
Stattdessen einigten sich die Fraktionen darauf, das Thema in der
folgenden Sitzung am 1. September 2009 erneut zu behandeln. Bis dahin
sollte ein von allen Fraktionen gemeinsam getragener Entschluss gefasst
werden.
Resolution des Bonner Schulausschusses an
die
Landesregierung
Auf
der
Sitzung am
1.9.2009 wurde schließlich fast einstimmig eine zweiteilige Resolution an die
Landesregierung verabschiedet:
1. Die
Landesregierung wird
aufgefordert mit einer Neuregelung sicher zu stellen, dass jedes Kind
wohnortnah beschult werden kann.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Regelung
verfassungskonform wäre, nach der das Bekenntnisprivileg nur für die
wohnortnächste Bekenntnisschule gilt.
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Petition an den Landtag von
Nordrhein-Westfalen
Parallel
hatte
die
Initiative eine Petition an den Landtag von
Nordrhein-Westfalen formuliert und innerhalb weniger Wochen 565
Unterstützer-Unterschriften primär in den betroffenen Stadtvierteln
gesammelt. Die Petition wurde am 14.09.2009 eingereicht.
Petition
an
den
Landtag NRW
In der Sitzung vom 14. April.2010 wurde das Anliegen im
Petitionsausschuss behandelt.
Antwort
des
Landtags
auf die Petition
Aufgrund der Antwort des Petitionsausschusses wurde das
Anmeldeverfahren in Bonn 2010 angepaßt. (s. Aktuelles)
Ein Etappensieg für die Initiative.
Das Thema fand in der lokalen Presse (General-Anzeiger Bonn) ebenso
rege Aufmerksamkeit wie in überregionalen Medien (u.a. Monitor, Spiegel
Online, Frankfurter Rundschau Online). ( Zur
Berichterstattung)
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Im
Jahr
2005 beschloss der Landtag von Nordrhein-Westfalen, die Schulbezirke
abzuschaffen. Ziel war, Eltern bei der Schulwahl mehr Wahlfreiheit zu
gewähren und eine fruchtbare Konkurrenz unter den Schulen zu
fördern. Diese Regelung wurde erstmals zum Schuljahr 2008/2009
in ganz NRW umgesetzt. Konsequenz dieser Entscheidung ist aber
nunmehr, dass an öffentlichen, also 100% staatlich finanzierten
Bekenntnisgrundschulen (diese Schulform gibt es nur in NRW und
Niedersachsen) das Kriterium Wohnortnähe im Vergleich zum
Bekenntnis nachrangig bewertet wird. Konkret bedeutet das, dass
seither an manchen katholischen Bekenntnisschulen ungetaufte,
muslimische oder evangelische Kinder nicht aufgenommen werden, obwohl
sie in unmittelbarer Nähe der Schule wohnen, weil zunächst
katholische Kinder unabhängig von ihrem Wohnort aufgenommen
werden müssen. (mehr)
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