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Sitzungen im Stadtrat Bonn zum Thema
Bürgerausschusssitzung, 28.5.2009
Bürgerantrag:
Bürgerantrag
Aufnahmeregelung an Konfessionsgrundschulen in Bonn
Siehe Berichterstattung General-Anzeiger Bonn, 5.6.2009:
Wohnort
soll
bei Aufnahme an Grundschulen Vorrang haben. Diskussion um die
Konfessionsschulen
Schulausschusssitzung 17.6.2009
Bürgerantrag:
Aufnahmepraxis
an Konfessionsgrundschulen nach der Abschaffung der
Schulbezirksgrenzen
Stellungnahme
der
Verwaltung, 12.5.2009
Die Verwaltung stellt dar, dass es für
die
Schulleiter/innen keinen Ermessensspielraum gebe. Interessant der
Hinweis auf eine Änderung der AO-GS.
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Aktuelle Anweisung des Schulministeriums
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes
Nordrhein-Westfalen (Schulministerium) hat die Bezirksregierungen mit
Erlass vom 16.02.2009 ausdrücklich beauftragt, bei den jeweiligen
Schulämtern auf die Beachtung und Einhaltung der Vorschrift der Ziffer
1.23 der Verwaltungsvorschriften zu § 1 AO-GS (Vorrang von
Bekenntniskindern) hinzuwirken. Das Schulministerium beabsichtigt
darüber hinaus, den Vorrang von "Bekenntniskindern" an
Bekenntnisschulen durch eine redaktionelle Änderung in der
Ausbildungsordnung Grundschule im Sinne der Ziffer 1.23 der
Verwaltungsvorschriften klarzustellen.
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Über den ursprünglichen Antrag der SPD:
Bonner
Vereinbarung
zu Toleranz und Integration an Grundschulen in Bonn
wird nicht abgestimmt.
Die Verwaltung argumentiert: "Einer Bonner Erklärung zu Toleranz und
Integration an Bekenntnisgrundschulen können die Leiterinnen und Leiter
der Bonner Bekenntnisschulen aus der Sicht der Verwaltung daher nicht
beitreten. Die zuvor beschriebenen gesetzlichen Regelungen lassen ein
Abweichen - auch ein Abweichen auf der Grundlage einer freiwilligen
Vereinbarung - grundsätzlich nicht zu."
Stellungnahme
der
Verwaltung
Unter Nichtbeteiligung der CDU-Fraktion an der Abstimmung wird die
Verwaltung schließlich aufgefordert, "mit allen Grundschulen unter dem
Aspekt der Toleranz und Integrationsbereitschaft weiterhin Gespräche
führen, um eine wohnortnahe Beschulung zu ermöglichen"
Darüber hinaus soll bis zur darauffolgenden Schulausschusssitzuung
"eine Resolution an das Land dahingehend formuliert [werden], eine
andere Handhabung der Aufnahmepraxis an Konfessionsgrundschulen zu
ermöglichen." (
Empfehlung
an
Hauptausschuss)
Zusammenfassung
der
Sitzung
Schulausschusssitzung 01.09.2009, Beschlussfassung über
Resolution
Drucksache:
Mitteilung
der
Verwaltung zum Gespräch mit den Schulleitungen
Ursprünglicher
Antrag:
Der Rat der Stadt Bonn fordert die Landesregierung NRW auf, die
angekündigte Veränderung der AOGS nicht in der geplanten Weise
vorzunehmen und den durch die Bezirksregierung Köln verfügten Erlass
zur Aufnahme an Bekenntnisschulen zurückzunehmen.
Begründung:
Die von der Landesregierung NRW geforderte restriktive Umsetzung der
Aufnahme von Kindern an Bekenntnisschulen ist mit der Landesverfassung,
dem Schulgesetz, der Ausbildungsordnung Grundschulen (AOGS) und der
europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie der EU nicht vereinbar.
Dieser Antrag wurde nicht abgestimmt, statt dessen kam ein zweiteiliger
Beschlussvorschlag
zur Abstimmung, der von allen Fraktionen getragen wurde:
1. Die Landesregierung
wird aufgefordert mit einer Neuregelung sicher
zu stellen, dass jedes Kind wohnortnah beschult werden kann.
2. Die Landesregierung
wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Regelung
verfassungskonform wäre, nach der das Bekenntnisprivileg nur für die
wohnortnächste Bekenntnisschule gilt.
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Im
Jahr
2005 beschloss der Landtag von Nordrhein-Westfalen, die Schulbezirke
abzuschaffen. Ziel war, Eltern bei der Schulwahl mehr Wahlfreiheit zu
gewähren und eine fruchtbare Konkurrenz unter den Schulen zu
fördern. Diese Regelung wurde erstmals zum Schuljahr 2008/2009
in ganz NRW umgesetzt. Konsequenz dieser Entscheidung ist aber
nunmehr, dass an öffentlichen, also 100% staatlich finanzierten
Bekenntnisgrundschulen (diese Schulform gibt es nur in NRW und
Niedersachsen) das Kriterium Wohnortnähe im Vergleich zum
Bekenntnis nachrangig bewertet wird. Konkret bedeutet das, dass
seither an manchen katholischen Bekenntnisschulen ungetaufte,
muslimische oder evangelische Kinder nicht aufgenommen werden, obwohl
sie in unmittelbarer Nähe der Schule wohnen, weil zunächst
katholische Kinder unabhängig von ihrem Wohnort aufgenommen
werden müssen. (mehr)
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