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Sitzungen im Stadtrat Bonn zum Thema


Bürgerausschusssitzung, 28.5.2009

  Bürgerantrag: Bürgerantrag Aufnahmeregelung an Konfessionsgrundschulen in Bonn

Siehe Berichterstattung General-Anzeiger Bonn, 5.6.2009: Wohnort soll bei Aufnahme an Grundschulen Vorrang haben. Diskussion um die Konfessionsschulen

Schulausschusssitzung 17.6.2009

  Bürgerantrag: Aufnahmepraxis an Konfessionsgrundschulen nach der Abschaffung der Schulbezirksgrenzen

  Stellungnahme der Verwaltung, 12.5.2009
Die Verwaltung stellt dar, dass es für die Schulleiter/innen keinen Ermessensspielraum gebe. Interessant der Hinweis auf eine Änderung der AO-GS.
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Aktuelle Anweisung des Schulministeriums
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Schulministerium) hat die Bezirksregierungen mit Erlass vom 16.02.2009 ausdrücklich beauftragt, bei den jeweiligen Schulämtern auf die Beachtung und Einhaltung der Vorschrift der Ziffer 1.23 der Verwaltungsvorschriften zu § 1 AO-GS (Vorrang von Bekenntniskindern) hinzuwirken. Das Schulministerium beabsichtigt darüber hinaus, den Vorrang von "Bekenntniskindern" an Bekenntnisschulen durch eine redaktionelle Änderung in der Ausbildungsordnung Grundschule im Sinne der Ziffer 1.23 der Verwaltungsvorschriften klarzustellen.
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Über den ursprünglichen Antrag der SPD: Bonner Vereinbarung zu Toleranz und Integration an Grundschulen in Bonn wird nicht abgestimmt.

Die Verwaltung argumentiert: "Einer Bonner Erklärung zu Toleranz und Integration an Bekenntnisgrundschulen können die Leiterinnen und Leiter der Bonner Bekenntnisschulen aus der Sicht der Verwaltung daher nicht beitreten. Die zuvor beschriebenen gesetzlichen Regelungen lassen ein Abweichen - auch ein Abweichen auf der Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung - grundsätzlich nicht zu." Stellungnahme der Verwaltung

Unter Nichtbeteiligung der CDU-Fraktion an der Abstimmung wird die Verwaltung schließlich aufgefordert, "mit allen Grundschulen unter dem Aspekt der Toleranz und Integrationsbereitschaft weiterhin Gespräche führen, um eine wohnortnahe Beschulung zu ermöglichen"

Darüber hinaus soll bis zur darauffolgenden Schulausschusssitzuung "eine Resolution an das Land dahingehend formuliert [werden], eine andere Handhabung der Aufnahmepraxis an Konfessionsgrundschulen zu ermöglichen." ( Empfehlung an Hauptausschuss)

  Zusammenfassung der Sitzung

Schulausschusssitzung 01.09.2009, Beschlussfassung über Resolution

Drucksache: Mitteilung der Verwaltung zum Gespräch mit den Schulleitungen

  Ursprünglicher Antrag:
Der Rat der Stadt Bonn fordert die Landesregierung NRW auf, die angekündigte Veränderung der AOGS nicht in der geplanten Weise vorzunehmen und den durch die Bezirksregierung Köln verfügten Erlass zur Aufnahme an Bekenntnisschulen zurückzunehmen.
Begründung:
Die von der Landesregierung NRW geforderte restriktive Umsetzung der Aufnahme von Kindern an Bekenntnisschulen ist mit der Landesverfassung, dem Schulgesetz, der Ausbildungsordnung Grundschulen (AOGS) und der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie der EU nicht vereinbar.

Dieser Antrag wurde nicht abgestimmt, statt dessen kam ein zweiteiliger Beschlussvorschlag zur Abstimmung, der von allen Fraktionen getragen wurde:
1. Die Landesregierung wird aufgefordert mit einer Neuregelung sicher zu stellen, dass jedes Kind wohnortnah beschult werden kann.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Regelung verfassungskonform wäre, nach der das Bekenntnisprivileg nur für die wohnortnächste Bekenntnisschule gilt.


 
Die Initiative
Die überparteiliche Bonner Initiative "Kurze Beine - Kurze Wege" besteht aus gläubigen und nichtgläubigen Bürgern, die sich für eine Änderung der Aufnahmekriterien an Bekenntnisgrundschulen in NRW einsetzen und betroffenen Eltern Hilfestellung bei der Einschulung bieten.
Unsere Forderung:
Unabhängig von Bekenntnis, Herkunft und Glauben der Eltern sollen Kinder ein Aufnahmerecht an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule haben.
Weitere Informationen

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Dokumente
Antwort Petition
Petition Landtag
Resolution Stadtrat
Bürgerantrag
Urteil VG Düsseldorf



HINTERGRUND

Im Jahr 2005 beschloss der Landtag von Nordrhein-Westfalen, die Schulbezirke abzuschaffen. Ziel war, Eltern bei der Schulwahl mehr Wahlfreiheit zu gewähren und eine fruchtbare Konkurrenz unter den Schulen zu fördern. Diese Regelung wurde erstmals zum Schuljahr 2008/2009 in ganz NRW umgesetzt. Konsequenz dieser Entscheidung ist aber nunmehr, dass an öffentlichen, also 100% staatlich finanzierten Bekenntnisgrundschulen (diese Schulform gibt es nur in NRW und Niedersachsen) das Kriterium Wohnortnähe im Vergleich zum Bekenntnis nachrangig bewertet wird. Konkret bedeutet das, dass seither an manchen katholischen Bekenntnisschulen ungetaufte, muslimische oder evangelische Kinder nicht aufgenommen werden, obwohl sie in unmittelbarer Nähe der Schule wohnen, weil zunächst katholische Kinder unabhängig von ihrem Wohnort aufgenommen werden müssen. (mehr)

GRÜNDUNG DER INITIATIVE IN BONN

In Bonn führten Elternproteste Anfang 2009 zur Gründung einer Elterninitative, die sich in einem Bürgerantrag an den Rat der Stadt Bonn wandte, um auf das Problem aufmerksam zu machen und Unterstützung von der Stadt zu bekommen. (mehr)

KONTAKT

Bitte wenden Sie sich an kontakt@kurzebeinekurzewege.de, um mit der Initiative in Kontakt zu treten oder Unterstützung bei Ihrem Widerspruchsverfahren zu bekommen.