Im
Jahr
2005 beschloss der Landtag von Nordrhein-Westfalen, die Schulbezirke
abzuschaffen. Ziel war, Eltern bei der Schulwahl mehr Wahlfreiheit zu
gewähren und eine fruchtbare Konkurrenz unter den Schulen zu
fördern. Diese Regelung wurde erstmals zum Schuljahr 2008/2009
in ganz NRW umgesetzt. Konsequenz dieser Entscheidung ist aber
nunmehr, dass an öffentlichen, also 100% staatlich finanzierten
Bekenntnisgrundschulen (diese Schulform gibt es nur in NRW und
Niedersachsen) das Kriterium Wohnortnähe im Vergleich zum
Bekenntnis nachrangig bewertet wird. Konkret bedeutet das, dass
seither an manchen katholischen Bekenntnisschulen ungetaufte,
muslimische oder evangelische Kinder nicht aufgenommen werden, obwohl
sie in unmittelbarer Nähe der Schule wohnen, weil zunächst
katholische Kinder unabhängig von ihrem Wohnort aufgenommen
werden müssen. (mehr)
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