Kurze Beine - Kurze Wege Logo


Hintergrund

Nur in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es noch öffentliche Bekenntnisgrundschulen. 2005 hat die CDU/FDP-Koalition in NRW die Schulbezirksgrenzen aufgehoben. Dadurch wird an Bekenntnisschulen das Kriterium Wohnortnähe im Vergleich zum Bekenntnis seither nachrangig bewertet. Diese Regelung wurde erstmals zum Schuljahr 2008/09 in ganz NRW umgesetzt. Konkret hat dies zur Folge, dass seither an manchen katholischen Bekenntnisschulen ungetaufte, muslimische oder evangelische Kinder nicht aufgenommen wurden, obwohl sie in unmittelbarer Nähe der Schule wohnten weil zunächst katholische Kinder unabhängig von ihrem Wohnort aufgenommen werden müssen..

Dieser Fall tritt dann ein, wenn ein Anmeldeüberhang besteht und sich an einer Schule so viele "Bekenntniskinder" bewerben, dass für andere Kinder wenige Plätze bleiben. Dieser Fall ist nicht theoretisch. In Bonn wurden zum Schuljahr 2009/10 immerhin 34 Kinder aufgrund ihres (Nicht-)Glaubens an Konfessionsschulen nicht aufgenommen. In Bonn sind 20 von 51 Schulen katholisch (außerdem gibt es 2 evangelische Grundschulen), und viele haben einen guten Ruf, weil natürlich dort die Schülerschaft homogener und tendenziell "gehobener" ist.

In der Konsequenz bedeutet das, dass nichtkatholische Kinder in einzelnen Stadtvierteln nicht nur weitere/gefährlichere Schulwege in Kauf nehmen müssen, sondern darüber hinaus von vornherein weniger Auwahl haben - und damit in bezug auf ihre Bildungschancen potentiell benachteiligt sind. Zumal in Einzelfällen die Gefahr besteht, dass es sogar in Vierteln, wo die Bevölkerungszusammensetzung an sich "gesund" ist, dadurch zur Bildung von Brennpunktschulen kommt, zumindest aber werden Viertel stark nach konfessionellen Kriterien getrennt. Kinder, die zusammen auf den Kindergarten gingen, können nicht gemeinsam die nächstgelegene Grundschule besuchen.

Konfessions- oder Bekenntnisschulen sind zu 100% staatlich finanziert. Träger sind nicht die Kirchen, sondern die Kommunen. Die Schulleiter/innen haben keinen Spielraum bei den Aufnahmekriterien, sie sind an die Verwaltungsanordnung des Landes gebunden. Die rechtliche Grundlage der Verwaltungsanordnung aus ist nach Ansicht vieler Juristen problematisch, da das Schulgesetz ein Bekenntniskriterium nicht kennt. Das Schulministerium argumentiert, dass sich die Bevorzugung von Bekenntniskindern aus dem höherrangigen Landesrecht ableiten lässt. Der Verwaltung steht es jedoch nicht zu, eine solche Herleitung vorzunehmen, vielmehr müsste der Gesetzgeber (=Landtag) hierfür das Schulgesetz ändern.




 
Die Initiative
Die überparteiliche Bonner Initiative "Kurze Beine - Kurze Wege" besteht aus gläubigen und nichtgläubigen Bürgern, die sich für eine Änderung der Aufnahmekriterien an Bekenntnisgrundschulen in NRW einsetzen und betroffenen Eltern Hilfestellung bei der Einschulung bieten.
Unsere Forderung:
Unabhängig von Bekenntnis, Herkunft und Glauben der Eltern sollen Kinder ein Aufnahmerecht an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule haben.
Weitere Informationen

> Aktuelles
> Über die Initiative
< Hintergrund
> Berichterstattung
> Landtag NRW
> Stadtrat Bonn
> Rechtsgrundlagen
> Kirchenpositionen
> Niedersachsen
> Impressum
> Kontakt

Dokumente
Antwort Petition
Petition Landtag
Resolution Stadtrat
Bürgerantrag
Urteil VG Düsseldorf



GRÜNDUNG DER INITIATIVE IN BONN

In Bonn führten Elternproteste Anfang 2009 zur Gründung einer Elterninitative, die sich in einem Bürgerantrag an den Rat der Stadt Bonn wandte, um auf das Problem aufmerksam zu machen und Unterstützung von der Stadt zu bekommen. (mehr)

KONTAKT

Bitte wenden Sie sich an kontakt@kurzebeinekurzewege.de, um mit der Initiative in Kontakt zu treten oder Unterstützung bei Ihrem Widerspruchsverfahren zu bekommen.