Bürgerantrag
an den Rat der Stadt Bonn (April 2009)
An die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn
Frau Bärbel Dieckmann
Bürgerbüro der Oberbürgermeisterin
Berliner Platz 2
53103 Bonn
Bürgerantrag
nach 24 GO NRW, § 10 der Hauptsatzung und § 27 der
Geschäftsordnung des Rates
Betreff: Aufnahmeregelung an Konfessionsgrundschulen in Bonn
Nach dem Schulgesetz von Nordrhein Westfalen hatte bisher jedes
Kind einen grundsätzlichen Anspruch auf Aufnahme in die seiner
Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart
(Gemeinschaftsgrundschule, Katholische Grundschule,
Evangelische Grundschule).
Durch die Abschaffung der Schulbezirksgrenzen durch die
Landesregierung von NRW im Sommer 2008 gewinnt speziell für
Konfessionsschulen die bisherige Aufnahmepraxis eine neue
Bedeutung. Nun können auch "wohnsitzferne" Kinder den Kindern
aus dem Wohnviertel vorgezogen werden, wenn sie die
entsprechende Konfession haben.
Da es in Bonn 16 katholische Grundschulen, 2 evangelische
Grundschulen und 25 nicht konfessionell gebundene
Gemeinschaftsgrundschulen gibt, existiert bei der Platzvergabe an
Bekenntnisgrundschulen künftig eine klare Bevorteilung
katholischer Kinder gegenüber evangelischen, muslimischen, nicht
getauften Kindern und Kindern ohne Bekenntnis.
Dies schafft Ungerechtigkeiten, die sicherlich so niemand
wünschen kann oder hinsichtlich der Tragweite vorausgesehen
hat.
Das Zusammenleben im Wohnviertel bildet den Grundstein zum
Zusammenleben in der Demokratie. Integration und gegenseitiges
Verständnis beginnt in der Nachbarschaft!
Konfessionszugehörigkeit darf kein Zugangsprivileg an staatlichen
Bekenntnisschulen sein! Christliches wie humanistisches
Miteinander schließt eine Zurückweisung der Nachbarschaftskinder
aus!
Beantragt wird Folgendes:
Unsere Forderung an die Politik und Verwaltung lautet daher:
- Konfessionsgrundschulen, die ohnehin nicht von der Kirche,
sondern von der Kommune und dem Land, also von allen
Steuerzahlern, finanziell getragen werden, müssen auch nach
Abschaffung der Schulbezirksgrenzen weiterhin Kindern aller
Bekenntnisse und Nationalitäten aus der Nachbarschaft offen
stehen!
Die bislang in Bonn bewährte Aufnahmepraxis, Schülerinnen und
Schüler auch unterschiedlicher Bekenntnisse aus dem Wohnviertel
in Konfessionsgrundschulen aufzunehmen, muss erhalten bleiben.
Bei der Platzvergabe soll weiter die Devise gelten: Kurze Beine,
kurze Wege!
Bonn, 29. April 2009
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